Analytic Journal · Version 1.1 · August 2026

    Redaktionelles Statut

    Dieses Statut beschreibt die redaktionellen Grundsätze von Analytic Journal.

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    1. Auftrag und redaktionelles Selbstverständnis

    Analytic Journal ist eine unabhängige Fachplattform für Prozessanalytik (PAT), industrielle Messtechnik und verwandte Technologien. Die Plattform versteht sich als redaktionell unabhängige Informationsquelle für Anwender, Ingenieure und Entscheidungsträger in der Prozessindustrie.

    Redaktionelle Entscheidungen — einschließlich Themenauswahl, Darstellung und Bewertung — liegen ausschließlich beim Herausgeber. Kommerzielle Partnerschaften haben keinen Einfluss auf den redaktionellen Inhalt.

    2. Einsatz von KI-Werkzeugen in der redaktionellen Arbeit

    Bei Recherche, Strukturierung und sprachlicher Ausarbeitung von Fachartikeln setzt Analytic Journal unterstützend KI-Sprachmodelle ein. Diese übernehmen keine redaktionelle Entscheidungsgewalt: fachliche Bewertung, Auswahl von Praxisbeispielen, inhaltliche Freigabe und die abschließende redaktionelle Verantwortung liegen ausschließlich beim Herausgeber und den beteiligten Fachkollegen.

    Jeder mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag durchläuft vor Veröffentlichung dieselbe redaktionelle Prüfung wie eigenständig verfasste Beiträge (siehe Abschnitt 5, Prüfverfahren). KI-generierte Inhalte werden nicht ungeprüft veröffentlicht.

    3. Strukturelle Trennung

    Analytic Journal AJ UG (haftungsbeschränkt) und Consulting DK sind rechtlich und operativ getrennte Einheiten. Diese Trennung sichert, dass redaktionelle Inhalte unabhängig von Beratungsmandaten entstehen und umgekehrt kein Beratungskunde redaktionellen Einfluss geltend machen kann.

    4. Redaktionelle Unabhängigkeitsregeln

    Regel 1: Zeitpunkt ja — Inhalt nein

    Partner können über den geplanten Veröffentlichungszeitpunkt informiert werden, damit sie ihre eigene Kommunikation vorbereiten können. Eine Vorabansicht des konkreten Inhalts wird nicht gewährt. Inhaltliche Änderungen auf Wunsch eines Partners finden nicht statt.

    Regel 2: Sachliches Stellungnahmerecht

    Wird ein Unternehmen in einem Beitrag kritisch eingeordnet, erhält der betroffene Partner vor Veröffentlichung die Möglichkeit zu einer sachlichen Stellungnahme. Die redaktionelle Bewertung bleibt davon unberührt.

    Regel 3: Keine erkaufte Berichterstattung

    Eine Partnerschaft mit Analytic Journal umfasst definierte Sichtbarkeitsleistungen. Sie umfasst keinen Einfluss auf redaktionelle Bewertungen oder eine bevorzugte journalistische Darstellung.

    5. Prüfverfahren für Partnerbeiträge

    Alle von Partnern eingereichten Inhalte (Applikationsberichte, Fachberichte) durchlaufen vor Veröffentlichung eine redaktionelle Prüfung durch den Herausgeber. Die Prüfung folgt den nachstehenden Kriterien:

    #Kriterium
    1Fachliche Korrektheit: Aussagen müssen mit anerkannten Quellen belegbar sein.
    2Quellenangabe: Alle zentralen Behauptungen sind mit einer Quelle versehen oder explizit als Einschätzung des Herausgebers gekennzeichnet.
    3Keine Werbesprache: Superlative, unsubstantiierte Leistungsversprechen und werbliche Formulierungen werden entfernt.
    4Kein unbegründeter Produktvergleich: Vergleiche mit Wettbewerbern nur auf Basis nachvollziehbarer, sachlicher Kriterien.
    5Disclaimer-Pflicht: Partnerbeiträge werden mit dem Hinweis „Hergestellt in Zusammenarbeit mit [Partner]“ gekennzeichnet.
    6Redaktionelle Schlussfolgerung bleibt beim Herausgeber: Inhaltliche Wertungen stammen ausschließlich von Analytic Journal.
    7Sprachliche Qualität: Verständlichkeit, Struktur und Fachterminologie werden geprüft.

    Phase 1 (aktuell): Prüfung durch den Herausgeber anhand dieser Kriterien. Phase 2 (ab Erreichen von 4+ Building Partnern oder nach Bedarf): Ergänzung durch externe Fachreviewer aus dem Konsultationskreis.

    6. Korrekturen und Transparenz

    Inhaltliche Korrekturen an veröffentlichten Beiträgen werden sichtbar gemacht. Der Prozess:

    • Ein manueller Hinweis am Ende des betroffenen Artikels dokumentiert Datum und Art der Änderung.
    • Korrekturen werden nicht stillschweigend vorgenommen.
    • Ab dem Relaunch (geplant Q4 2026) wird ein strukturiertes Versionsprotokoll eingeführt.

    7. Redaktioneller Beirat (im Aufbau)

    Analytic Journal strebt die Einrichtung eines formalen Redaktionellen Beirats an. Dieser soll die redaktionelle Unabhängigkeit als institutionelle Struktur absichern.

    Phase 1 (aktuell): Konsultationskreis aus Praxis, Wissenschaft und Institutionen aktiv. Mitglieder stammen aus dem Umfeld von NAMUR, GDCh AK PAT sowie akademischen Einrichtungen. Keine öffentliche Nennung ohne explizite Zustimmung der jeweiligen Person.

    Phase 2 (Ziel: Q4 2027): Formalisierung des Beirats mit definierten Rollen und Aufgaben. Maximal ein Drittel der Mitglieder aus dem Herstellerumfeld.

    Partner sind eingeladen, geeignete Praktiker, Wissenschaftler oder institutionelle Vertreter für eine mögliche Mitwirkung vorzuschlagen.

    8. Werbung und Sponsored Content

    Gesponserte Inhalte und Partnerbeiträge werden klar gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist keine Option, sondern Voraussetzung für die Veröffentlichung. Redaktionelle Beiträge und Partnerbeiträge sind strukturell und visuell voneinander getrennt.

    Dieses Statut tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Es kann vom Herausgeber jederzeit aktualisiert werden. Änderungen werden versioniert und auf der Plattform dokumentiert.

    Dusko Kadijevic — Herausgeber, Analytic Journal AJ UG (haftungsbeschränkt) — August 2026

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